Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Instituts für Wissenschaftliche Weiterbildung der Katholischen Hochschule Freiburg gGmbH 

§ 1 Buchung

(1) Die Buchung von Weiterbildungsangeboten erfolgt anhand des elektronischen Buchungsformulars auf der Internetseite des Instituts für Wissenschaftliche Weiterbildung (IWW) der Katholischen Hochschule Freiburg (KH Freiburg) unter weiterbildung.kh-freiburg.de.

(2) Mit der Buchung über das Buchungsformular erkennt der*die Buchende diese AGB an. 

(3) Für die Teilnahme an einer Weiterbildung gelten die Zulassungsvoraussetzungen, die der jeweiligen Internetseite der KH Freiburg mit der Beschreibung der Weiterbildung zu entnehmen sind. Gegebenenfalls weitere erforderliche Nachweise werden im Buchungsformular hochgeladen oder sind alternativ per E-Mail oder Post an das IWW zu übersenden.

(4) Sobald uns Ihre Buchung zugeht, erfolgt eine automatische Bestätigung des Eingangs der Buchung per Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keinen Vertragsschluss dar.

(5) Die Bestätigung Ihrer Buchung selbst erfolgt nach dem Anmeldeschluss zur jeweiligen Weiterbildung. Erst durch diese Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Zuvor besteht kein Rechtsanspruch auf Bestätigung der Anmeldung oder Teilnahme an der Weiterbildung. Sofern die eingehenden Buchungen die maximale Teilnehmerzahl überschreiten, nehmen wir eine Auswahl der Teilnehmenden vor. Diese erfolgt in der Regel aufgrund des Zeitpunkts des Eingangs der Buchungsanfrage.

(6) Grundsätzlich erhalten die Teilnehmenden sämtliche Informationen zur Weiterbildung per E-Mail. Ansonsten werden diese Informationen auf der Homepage der Katholischen Hochschule und der Lehrplattform ILIAS (§ 2 Abs. 3) veröffentlicht. 

§ 2 Leistungsumfang und Durchführung

(1) Beginn, Dauer, Inhalt und weitere Leistungen der jeweiligen Weiterbildung wie Verpflegung oder die Bereitstellung von Unterlagen sind der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen.

(2) Die KH Freiburg behält sich vor, das Lehrangebot zeitlich, inhaltlich oder personell zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies für den Teilnehmenden zumutbar ist und nicht dessen schutzwürdige Interessen entgegenstehen.

(3) Für einige Weiterbildungen wird die Lernplattform ILIAS der KH Freiburg als zusätzlicher Lernort genutzt. Ihre Nutzung ist in diesem Fall obligatorisch für alle Teilnehmenden.

(4) Zusätzlich gelten besondere Bestimmungen zu einzelnen Weiterbildungen, die in § 10 angeführt sind.

§ 3 Kosten und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Sie wird nach Erhalt der Zahlungsaufforderung fällig und ist auf das Konto der KH Freiburg zu überweisen. Die Teilnahmegebühr ist in einer Summe zu zahlen, sofern nicht Ratenzahlung vereinbart ist.

(2) Überschreitet die Teilnahmegebühr den Betrag von 1.500 EUR, ist eine Ratenzahlung auf Anfrage beim IWW der KH Freiburg möglich. Ist eine Ratenzahlung vereinbart, ist diese sowohl der Höhe als auch der Terminierung nach einzuhalten.

(3) Der*Die Teilnehmende hat die Kursgebühren auch dann zu entrichten, wenn er*sie an der Teilnahme verhindert ist. Ausnahmen hiervon bilden die zulässige Stornierung (§ 6), die zulässige Kündigung (§ 7) sowie der berechtigte Widerruf (§ 4). 

§ 4 Widerrufsrecht

(1) Die Buchung kann innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung (Vertragsschluss) ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der*die Teilnehmende das IWW mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über den Entschluss, den Weiterbildungsvertrag zu widerrufen, informieren. Adressatin ist die 

Katholische Hochschule Freiburg
Institut für Wissenschaftliche Weiterbildung
Charlottenburger Straße 18
79114 Freiburg
E-Mail: iww(at)kh-freiburg.de 

(2) Folgen des Widerrufs    
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

(3) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der*die Teilnehmende die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Dazu kann, muss aber nicht, das Formular auf unserer Website genutzt werden.

(4) Das Widerrufsrecht erlischt in jedem Fall, wenn die Lehrveranstaltung von uns erbracht wurde. 

§ 5 Absage von Weiterbildungen 

(1) Die KH Freiburg behält sich vor, eine Weiterbildungsveranstaltung abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Information hierüber erfolgt nach Ablauf der Anmeldefrist. Hierdurch anfallende Kosten, (z.B. Storno-Gebühren) erstattet die Hochschule nur, sofern sie die Absage grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat.       

§ 6 Stornierung der Buchung durch Teilnehmer*innen sowie Wechsel der Teilnehmer*innen

(1) Wir gewähren den Teilnehmenden das Recht, eine verbindliche Buchung bis längstens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stornieren. Die Stornierungserklärung muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der Erklärung bei der Hochschule.

(2) Erfolgt die Stornierung bis längstens vier Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn berechnen wir keine Kosten. 

(3) Erfolgt die Stornierung zwischen 4 bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn, berechnen wir 50 % der Teilnahmegebühren als Stornokosten.     
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Eingang der Erklärung bei der Hochschule.

(4)  Nach Absprache mit der KH Freiburg kann eine Ersatzperson für die Teilnahme benannt werden. In diesem Fall fällt keine Stornogebühr, jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60 EUR an. 

§ 7 Kündigung des Vertrags

(1) Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen. Erkrankt der*die Teilnehmende so schwer, dass er*sie den weiteren Kurs nicht besuchen kann, erhält er*sie ein Sonder­kündigungsrecht. In diesem Fall kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das IWW der KH Freiburg kann den Vertrag insbesondere dann fristlos kündigen, wenn der*die Teilnehmende mit der Zahlung einer Rate der Teilnahmegebühr um mehr als vier Wochen in Verzug gerät oder sein*ihr Verhalten den Weiterbildungserfolg für sich oder andere Teilnehmende gefährdet.

(3) Wird der Weiterbildungsvertrag über eine längere Laufzeit als zwei Jahre geschlossen, besteht die Möglichkeit, den Vertrag ab Ablauf des zweiten Jahres zu kündigen.

§ 8 Haftung

(1) Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen der KH Freiburg erfolgt auf eigene Gefahr und unterliegt grundsätzlich der gesetzlichen Unfallversicherung. Sofern bei der*dem Teilnehmenden eingetretene Schäden von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gedeckt sind, haftet die KH Freiburg nur dann für die eingetretenen Schäden, wenn er*sie diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Dieser Ausschluss gilt nicht für Körper-, Lebens- und Gesundheitsschäden. 

§ 9 Besondere Bestimmungen einzelner Weiterbildungen

(1) Für Wissenschaftliche Weiterbildungen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Modulhandbücher in der Weiterbildungsbeschreibung auf der Internetseite der KH Freiburg.

(2)  Bei erfolgreichem Abschluss einer Wissenschaftlichen Weiterbildung erhält der*die Teilnehmende ein Zertifikat mit dem Ausweis einer bestimmten Anzahl an Credit Points nach dem ECTS-System (siehe Veranstaltungsbeschreibung auf der Internetseite). Wurde die Wissenschaftliche Weiterbildung abgeschlossen ohne dass der*die Teilnehmer*in die Voraussetzungen für die Vergabe von ECTS-Punkten erfüllt (z.B. nicht abgeleistete oder nicht bestandene Prüfungsleistung), wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt. 

(3) Die Studienbegleitenden Weiterbildungen richten sich ausschließlich an die Studierenden der Studiengänge der KH Freiburg.

(4) Für die Studienbegleitenden Weiterbildungen gelten die Infopapiere in der Beschreibung der jeweiligen Weiterbildung.

(5) Sonderregelungen für die Wissenschaftliche Weiterbildung Kunsttherapie
Mit dem Eintritt in das Weiterbildungsverhältnis der Wissenschaftlichen Weiterbildung Kunsttherapie verpflichtet sich der*die Teilnehmende während des Bestehens des Weiterbildungsverhältnisses nur im Einvernehmen mit der Weiterbildungsleitung kunsttherapeutisch tätig zu werden. Das Einvernehmen wird erteilt, sofern der/die Teilnehmende bereits eine für die Therapie erforderliche Qualifikationsstufe erreicht hat und Interessen der KH Freiburg nicht beeinträchtigt werden.
Wenn der*die Teilnehmende der Wissenschaftlichen Weiterbildung Kunsttherapie gegen ethische Grundsätze des kunsttherapeutischen Berufs verstößt, kann dies für die KH ein Sonderkündigungsrecht begründen. Dieses ist mit einer Frist von sechs Wochen auszuüben. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei schwerwiegenden Verstößen bleibt unberührt. 

§ 10 Salvatorische Klausel

(1) Falls eine Bestimmung dieser AGB der Rechtswirksamkeit entbehrt oder eine Lücke im Vertrag gegeben ist, so soll dadurch die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt werden. Die unwirksame oder Fehlbestimmung soll vielmehr durch eine andere ersetzt werden, die dem in diesem Vertrag zum Ausdruck kommenden Willen der Parteien nach Möglichkeit gerecht wird.

Version: April 2025