Interkulturelle Reflexions- und Kommunikationskompetenz. Fortbildungstag für Praxisanleiter*innen
| Nr. | 2612-43-01 |
| Datum | , |
| Dauer | 1 Termin |
| Uhrzeit | 09:00 - 17:00 |
| Ort | KH Freiburg/Campus II |
| Gebühr | 140,00 € |
| Anmeldeschluss | 03.12.2026 |
Für diese Weiterbildung sind keine Termine vorhanden.
Lehrtätigkeit
Die Weiterbildung versteht interkulturelle Kompetenz nicht als Wissen über 'andere Kulturen', sondern als Reflexions- und Handlungskompetenz im Umgang mit Unterschiedlichkeit im Pflegealltag. Im Zentrum steht die Frage, wie Wahrnehmung, Sprache und institutionelle Rahmenbedingungen beeinflussen, wann und wie Unterschiede als 'kulturell' gedeutet werden und welche Folgen dies für Lernprozesse, Teamdynamiken und die Begleitung von Auszubildenden hat.
Die Fortbildung findet auf gesetzlicher Grundlage statt:
- nach § 4 Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV)
- nach §10 der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)
- nach § 8 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technolog*innen (MTAPrV)
- nach § 9 der Ausbildung- und Prüfungsverordnung für Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistent*innen (ATA-OTA-APrV)
Inhalte
- Kultur als Deutungsmuster: Analyse, wann Verhalten vorschnell kulturell interpretiert wird und welche alternativen Erklärungsdimensionen (z. B. Ausbildung, Generation, institutionelle Strukturen) eine Rolle spielen
- Sprache, Macht und Diskriminierung im Pflegealltag: Reflexion darüber, wie sprachliche Zuschreibungen, implizite Normen und Sozialisierungsumfelder Zugehörigkeit, Lernprozesse und professionelle Beziehungen beeinflussen
- Ambiguitätstoleranz als Schlüsselkompetenz: Entwicklung der Fähigkeit, Uneindeutigkeit auszuhalten, vorschnelle Kategorisierungen zu hinterfragen und professionell mit Unsicherheit umzugehen
Zielgruppe
Praxisanleitende der Pflege- und Gesundheitsfachberufe
Abschluss/Anrechnung
Für die Teilnahme an der Weiterbildung wird eine Teilnahmebescheinigung mit Nachweis von 8 UE der gesetzlich geforderten berufspädagogischen Weiterbildung für Praxisanleiter*innen ausgestellt.
Für die Teilnahme an der Weiterbildung können 8 Fortbildungspunkte für die Registrierung beruflich Pflegender angerechnet werden.
Zulassungsvoraussetzung
Ausbildung in einem Pflege- und/oder Gesundheitsfachberuf und eine Qualifikation in Praxisanleitung (200 Std./300 Std.) ist erwünscht. Falls Sie diese nachweisen können, gilt die Weiterbildung als Nachweis für die berufspädagogische Weiterbildung für Praxisanleiter*innen in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen.
Bei Buchung der Weiterbildung laden Sie bitte entsprechende Nachweise über die Uploadfunktion im Buchungsformular hoch (alternative Zusendung per E-Mail oder Post an das IWW ist möglich).
Leitung/Dozent*innen
Lisa Löffler (Dozentin)
Leistungsumfang
- insgesamt 1 Präsenztag Weiterbildung
- Verpflegung mit Heiß- und Kaltgetränken, Obst und Keksen
Kosten
140,-- EUR
Prüfen Sie gern auch die sonstigen finanziellen Fördermöglichkeiten.


